FAQs
AW-Belegung
Während des (Bachelor-) Studiums müssen Sie in der Regel zwei AW-Fächer wählen und bestehen. Die Belegung erfolgt vor Semesterbeginn per Losverfahren über PRIMUSS Online Services.
Die Auslosung erfolgt im Anschluss an den Belegungszeitraum. Mit der Zulosung sind Sie automatisch zur Prüfung angemeldet.
Wenn Sie in einem Semester zwei AW-Pflichtfächer belegen möchten, können Sie innerhalb eines Online-Durchgangs zwei Prioritätenlisten festlegen (Fach 1 und Fach 2).
Die Studien- und Prüfungsordnungen
der Fakultäten geben Auskunft, bis wann die AW-Fächer belegt werden müssen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen
im Sachgebiet Prüfung und Praktikum.
AW-Pflichtfächer können ab dem 1. Semester belegt werden, auch wenn dies in den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten anders ausgewiesen ist. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie bspw. ein Zertifikat
(UNIcert®, European Studies oder ein Hochschulzertifikat), welches über mehrere Semester aufeinander aufbaut, erwerben wollen.
Im AW-Vorlesungsverzeichnis der Fakultät 13 finden Sie alle im Semester angebotenen AW-Fächer mit Veranstaltungsort und -zeit. Die Daten müssen vor der Belegung mit dem Stundenplan abgeglichen werden, da kein automatischer Abgleich erfolgt. Soweit nichts anderes angegeben ist, dauert ein AW-Fach 2 SWS (90 Min.).
Wissenschaftliche Wahlfächer (AW):
Die Anmeldung erfolgt ab ca. 2-3 Wochen vor Vorlesungsbeginn über das Online-Wahlverfahren über PRIMUSS Online Services (Menüpunkt Services > Losen/Einschreibung > Wahl des 1. Fachs)
Mit der Zulosung sind Sie gleichzeitig zur Prüfung angemeldet. Bei erfolgreicher Belegung von AW-Wahlpflichtfächern werden pro Kurs 2 ECTS-Punkte erworben.
Legen Sie für die Belegung von zwei AW-Fächern in einem Semester zwei Prioritätenlisten innerhalb eines OnlineDurchgangs fest. Bitte wählen Sie sich für jedes Fach separat ein und bestätigen mit OK, dann denselben Vorgang für Fach 2 wiederholen.
Freiwillige Wissenschaftliche Wahlfächer (FAW):
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die jeweiligen Dozent:innen . Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikel- oder 11-stellige Magnetkartennummer, den Lehrveranstaltungstitel und -nummer sowie den Betreff "Anfrage FAW-Fach-Belegung an!
Die Prüfungsanmeldung erfolgt im allgemeinen Anmeldezeitraum der Hochschule in PRIMUSS :
- Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen (freiwillig)
- Allgemeinwisenschaften (Fakultät 13)
Freiwillige AW-Fächer (FAW) sind auf dem Prüfungszeugnis automatisch mit Note vermerkt. Auf schriftlicher\ Antrag kann die Eintragung gelöscht werden - der Antrag ist bei der:dem zuständigen Sachbearbeiter:in im Bereich Prüfung und Praktikum einzureichen
Bei Lehrveranstaltungen mit Modularbeiten (MA), Lehrveranstaltungen mit praktischer Prüfung (PP) und allen UNIcert®-Lehrveranstaltungen besteht 80 % Anwesenheitspflicht.
Bitte beachten Sie auch die Kommentare im Vorlesungsverzeichnis.
Während eines Praxissemesters können Wissenschaftliche Wahlfächer (AW) belegt werden, sofern dies mit dem Praxisbetrieb abgesprochen ist (Abwesenheitszeiten!).
Nur eingeschriebene und rechtzeitig rückgemeldete Studierende können ein AW-Fach belegen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen im Sachgebiet Prüfung und Praktikum.
Weitere Gründe:
- Für Ihr Semester ist laut Studien- und Prüfungsordnung noch kein Pflicht-AW-Fach vorgesehen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen im Sachgebiet Prüfung und Praktikum.
- Für Ihren Studiengang gesperrte AW-Fächer erscheinen nicht in der Auswahlliste.
- Wurden bereits zwei Wissenschaftliche Wahlfächer (AW) erfolgreich absolviert, können weitere nur freiwillig belegt werden.
- Sie haben sich ein Fach, das Sie an einer anderen Hochschule oder in einem vorangegangenen Studiengang absolviert haben, anerkennen lassen und inklusive diesem die für Sie erforderlichen AW-Fächer bereits absolviert. Weitere Fächer können nur freiwillig belegt werden.
- Falls Sie ein Wissenschaftliches Wahlfach (AW) in vergangenen Semestern belegt, die Prüfung aber nicht geschrieben haben (Nachholer) oder die Note 5 (Wiederholer) erhalten haben, erfolgt die Belegung über das Online-Formular.
Die Belegung der Wissenschaftlichen Wahlfächer (AW) findet per Losverfahren über PRIMUSS Online-Services
statt. Bei Versäumung der Frist haben Sie die Möglichkeit der persönlichen (manuellen) Nach- und Umbelegung der AW-Fächer.
Alle Termine der Fakultät 13 finden Sie hier.
Wenn Sie ein Fach zugelost bekommen haben, ist eine Umbelegung nach Abschluss des Losverfahrens über PRIMUSS nicht möglich.
- Die Fächerabwahl - ohne weitere Umbelegung - erfolgt per E-Mail an das Sekretariat der Fakultät 13 aus dem HM-Account.
- Im Falle einer Belegungsänderung nehmen Sie an der (manuellen) Nach- und Umbelegung der AW-Fächer teil. Anmelden können Sie sich nur für Fächer, in denen noch freie Plätze vorhanden sind.
Alle Termine der Fakultät 13 finden Sie hier.
Wenn Sie alle für Ihr Studium vorgesehenen AW-Fächer erfolgreich absolviert haben, ist die Anmeldung eines weiteren Faches über PRIMUSS nicht möglich, sondern per E-Mail im Anmeldezeitraum bei die Dozent:innen (siehe Anmeldemodalitäten/ Belegungshinweise zur freiwilligen AW-Belegung zu Semesterbeginn in den News ).
Weitere Termine der Fakultät 13 finden Sie hier.
FAW-Fächer können nicht als Pflicht-AW-Fächer umgetragen werden. Für Freiwillige Wissenschaftliche Wahlfächer (FAW) erhalten Sie keine ECTS-Punkte. Das Prüfungsergebnis geht nicht in die Abschlussnote mit ein.
Freiwillige Wissenschaftliche Wahlfächer (FAW) sind auf dem Prüfungszeugnis automatisch mit Note vermerkt. Auf schriftlichen Antrag kann die Eintragung gelöscht werden – der Antrag ist bei den Ansprechpartner:innen im Sachgebiet Prüfung und Praktikum einzureichen.
Nicht-bestandene Freiwillige Wissenschaftliche Wahlfächer (FAW) müssen nicht wiederholt werden.
Die im Rahmen eines Zertifikats abgelegten FAW werden im Prüfungszeugnis nicht zusätzlich vermerkt.
Die Prüfungsanmeldung für FAW-Fächer führen Sie auf PRIMUSS im Zeitraum der allgemeinen Prüfungsanmeldungen der Hochschule durch:
- Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen (freiwillig)
- Allgemeinwissenschaften (Fakultät 13)
- Bitte erstellen Sie einen Ausdruck und bewahren Sie diesen auf (Menüpunkt "PDF der Anmeldung")
FAW-Noten werden auf keinen Fall als Pflichtnoten anerkannt.
Die Belegung von Master-Studierenden und eingeschriebenen Promovierenden erfolgt nicht über PRIMUSS, sondern per E-Mail.
Siehe Hinweise zur freiwilligen AW-Belegung zu Semesterbeginn in der News zur Belegung auf unserer Startseite
Die Prüfungsanmeldung führen Sie online im Zeitraum der allgemeinen Prüfungsanmeldungen der Hochschule durch.
Ergänzend zum traditionellen AW-Lehrprogramm werden eine Reihe von extern erworbenen Wahlpflichtfächern anerkannt. Die Anerkennung der Prüfungsleistung muss nach Abschluss des Kurses gesondert bei der Prüfungsbeauftragten der Fakultät 13 beantragt werden.
Ihr Antrag muss aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend von Ihrem HM-Email-Account kommen. Anträge von privaten Mailadressen werden nicht bearbeitet und Sie bekommen auch keine Rückmeldung.
Hierzu laden Sie bitte den
Antrag auf Notenanerkennung als AW
herunter und senden das ausgefüllte und eingescannte Formular zusammen mit Ihrem eingescannten Zeugnis und ggf. einer Modulbeschreibung an die AW Prüfung und Anerkennung.
Eine Liste der vhb-Lehrveranstaltungen, die als AW-Fach anerkennt werden, finden Sie hier.
Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags kann, insbesondere zu Anfang des Semesters, bis zu 6 Wochen betragen.
Die Anmeldung erfolgt ab ca. 2-3 Wochen vor Vorlesungsbeginn über PRIMUSS Online-Services (Menüpunkt Services > Losen/Einschreibung > Wahl des 1. Fachs)
Mit der Zulosung sind Sie gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.
Die Anmeldung erfolgt ab ca. 2-3 Wochen vor Vorlesungsbeginn über PRIMUSS Online Services (Menüpunkt Services > Losen/Einschreibung > Wahl des 1. Fachs)
Mit der Zulosung sind Sie gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.
Zugehörige Lehrveranstaltungen finden Sie durch Filtersuche im AW-Vorlesungsverzeichnis .
Weitere Informationen zu den Zertifikaten finden Sie hier.
Prüfungen
Es wird zwischen Veranstaltungen mit schriftlicher Prüfung (SP), Modularbeiten (MA), Praktischer Prüfung (PP) und Mündlicher Prüfung (MP) unterschieden. Mit der Belegung erfolgt eine automatische Prüfungsanmeldung. Rechtsgrundlage ist die Rahmenprüfungsordnung für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (RaPO).
Für jedes erfolgreich abgelegte Pflicht-AW-Fach werden 2 ECTS-Punkte angerechnet. Für Freiwillige Wissenschaftliche Wahlfächer (FAW) erhalten Sie keine ECTS-Punkte.
Die Seminarnote wird auf der Basis regelmäßiger Anwesenheit (mindestens 80 %), der Erstellung einer schriftlichen Seminararbeit und einer mündlichen Präsentation erteilt. Die Form der Praktischen Prüfung (PP) erläutern die Dozent:innen zu Beginn ihrer Lehrveranstaltungen.
Freiwillige Wissenschaftliche Wahlfächer (FAW) sind auf dem Prüfungszeugnis automatisch mit Note vermerkt. Auf schriftlichen Antrag kann die Eintragung gelöscht werden – der Antrag ist bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter:in im Bereich Prüfung und Praktikum einzureichen. Die im Rahmen eines Zertifikats abgelegten Freiwilligen Wissenschaftlichen Wahlfächer (FAW) werden im Prüfungszeugnis nicht zusätzlich vermerkt.
FAW-Noten werden auf keinen Fall als Pflichtnote anerkannt.
Bei Pflicht-AW-Fächern (AW) sind Sie mit der Zulosung über das Losverfahren automatisch zur Prüfung angemeldet.
Die Prüfungsanmeldung von freiwilligen Wahlfächern (FAW) erfolgt in PRIMUSS Online Services im Zeitraum der allgemeinen Prüfungsanmeldungen der Hochschule wie folgt:
- Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen (freiwillig)
- Allgemeinwissenschaften (Fakultät 13)
Die schriftlichen AW-Prüfungen finden i.d.R. am Zentralen Prüfungstag (i.d.R. Januar bzw. Juli des Semesters) statt: siehe AW-Termine .
Ort und Zeit der Prüfungen werden rechtzeitig durch Aushänge und/oder auf der Webseite der Fakultät 13 unter Vorlesungs- und Prüfungspläne bekannt gemacht.
Ja. Bei Terminüberschneidungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den:die Dozent:in und vereinbaren einen Ausweichtermin für eine der Prüfungen. Der Ausweichtermin sollte eine Prüfungsrunde vor oder nach dem eigentlichen Prüfungstermin liegen.
Das Nichterscheinen zu einer AW-Prüfung ist folgenlos.
Eine Anmeldung verpflichtet nicht zur Teilnahme an einer Prüfung. Ein wirksamer Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung liegt vor, wenn sich der Studierende beim Dozenten und im Sekretariat von der Prüfung abmeldet und zur Prüfung nicht erscheint.
Keine Regel ohne Ausnahme!
Wenn bereits Fristen (z. B. Wiederholungsfristen, Vorrückungsregelungen) laufen, ist es nicht möglich ohne Konsequenzen von den Prüfungen fern zu bleiben. Sie würden die Note 5 wegen Fristüberschreitung erhalten, falls die Prüfung nicht angetreten wird oder Sie sich gar nicht erst anmelden!
Die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten geben Auskunft bis wann die AW-Fächer belegt werden müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den:die zuständigen Sachbearbeiter:in im Bereich Prüfung und Praktikum
Nachholer:innen:
Wurde in einem AW-Fach keine Prüfung abgelegt, kann im folgenden Semester eine Nachholprüfung geschrieben oder ein neues Wissenschaftliches Wahlfach (AW) belegt werden.
Die Anmeldung zur Nacholprüfung erfolgt über das Online-Formular .
Für Nachholer:innen in UNIcert®-Lehrveranstaltungen, die ihre Anwesenheitspflicht von 80 % bereits erfüllt haben, gilt im Nachholsemester die nochmalige Anwesenheit nicht als Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Die Anwesenheit ist dennoch ratsam, da Veränderungen von Lehrinhalten und Lehrmaterialien jederzeit möglich ist.
Wird das Fach im laufenden Semester nicht angeboten, gibt es eine gesonderte Klausur innerhalb des Prüfungsplans: Beachten Sie bitte die Bezeichnung "NACH- UND WIEDERHOLER ohne LV im Semester" im Prüfungsplan. Bitte informieren Sie die Lehrkraft spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin, wenn Sie die Prüfung in einem Fach, das im laufenden Semester nicht angeboten wird, nach- oder wiederholen möchten.
Wiederholer:innen:
Bei Nichtbestehen einer abgelegten Prüfung (Note: 5) muss diese im selben Fach wie folgt wiederholt werden:
- Für diese erste Wiederholungsprüfung gilt eine Frist von sechs Monaten, d.h. die Prüfung ist zum nächstmöglichen Prüfungstermin anzutreten.
- Zweite Wiederholungsprüfung: Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung angetreten werden.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das Online-Formular
Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, kann auf Antrag ein neues AW-Fach beantragt werden. Die Prüfung in diesem Fach gilt dann als Drittversuch.
Für Wiederholer:innen in UNIcert®-Lehrveranstaltungen gilt im Wiederholungssemester keine Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit ist dennoch ratsam, da Veränderungen von Lehrinhalten und Lehrmaterialien jederzeit möglich ist.
Wird das Fach im laufenden Semester nicht angeboten, gibt es eine gesonderte Klausur innerhalb des Prüfungsplans: Beachten Sie bitte die Bezeichnung "NACH- UND WIEDERHOLER ohne LV im Semester" im Prüfungsplan. Bitte informieren Sie die Lehrkraft spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin, wenn Sie die Prüfung in einem Fach, das im laufenden Semester nicht angeboten wird, nach- oder wiederholen möchten.
Studierende mit Nachteilsausgleich (z. B. Schreibverlängerung) legen ihre Prüfung in einem separaten Raum ab (siehe Bezeichnung „NACHTEILSAUSGLEICH“ im Prüfungsplan).
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist beim Prüfungsamt des eigenen Studiengangs zu stellen. Bitte wenden Sie sich spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin mit ihrem vom Prüfungsamt genehmigten Bescheid auf Nachteilsausgleich an das Sekretariat der Fakultät 13 sowie an die Dozenten, bei denen Sie die Prüfung ablegen möchten. Die Dozenten werden im Prüfungsraum für Studierende mit Nachteilsausgleich entsprechende Prüfungsexemplare für Sie hinterlegen.