Gesperrte Lehrveranstaltungen
Um Überschneidungen mit dem Lehrangebot der Fachstudiengänge zu vermeiden, werden manche Lehrveranstaltungen für bestimmte Fakultäten bzw. Studiengänge gesperrt.
Allgemeine Gesperrte Lehrveranstaltungen
Fakultät | Gesperrte Lehrveranstaltung |
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02 BI | Study-Life-Balance: Ein Studium effizient managen |
04 EI | Arbeitsrecht |
05 DR | Arbeitsrecht Einführung in das Bürgerliche Recht – Vertragsrecht Existenzgründungssimulation |
09 WI, LM, AU | Management Simulation Introduction to Marketing – Business Simulation Global Management Simulation |
10 BW/BB/BA | Arbeitsrecht Einführung in das Bürgerliche Recht - Vertragsrecht Entwicklung einer Geschäftsidee Grundlagen Gründungsmanagement Public Relations – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Theorie und Praxis |
11 SI | Was ist Politikwissenschaft? |
13 PI | Internationale Wirtschaftsbeziehungen Internationale Projekte erfolgreich planen, organisieren und implementieren Die Europäische Union I Grundlagen der Interkulturellen Kommunikation Leading International Virtual Teams |
Fremdsprachen
Fakultät | Gesperrte Lehrveranstaltung |
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06 PAB | Die Lehrverantaltungen der UNIcert® Stufe I in Französisch. |
09 WI, LM, AU | FK09 Sprachmodule in Französisch, Italienisch und Spanisch, die an der FK 09 belegt und absolviert wurden, dürfen nicht an der FK13 belegt und absolviert werden. |
13 PI | Studierende des Studiengangs Internationales Projekt Management können im Rahmen ihrer zu absolvierenden AW-Fächer UNIcert®-Lehrveranstaltungen besuchen. Die IPM Sprachmodule in Spanisch (Spanisch I, II und III) und die Lehrveranstaltung Cross-Cultural Business English dürfen nicht im Rahmen der AW-Fächer belegt und absolviert werden. Eine freiwillige Belegung von AW-Fächern ist nicht möglich. |
14 TR | FK 14 Sprachmodule, die an der FK 14 belegt und absolviert wurden, dürfen nicht auch an der FK 13 belegt und absolviert werden. |
Die Lehrveranstaltungen Chinesisch I, Französisch I, Italienisch I, Japanisch I, Russisch I und Spanisch I sind nur für Anfängerinnen und Anfänger ohne jegliche Kenntnisse. Es sind grundsätzlich nur Lehrveranstaltungen zu belegen, die über der schulischen Vorbildung liegen. Ausländische Studierende dürfen ihre Muttersprache bzw. Amtssprache ihres Herkunftslandes nur auf dem Niveau UNIcert® II belegen. In Zweifelsfällen entscheiden die Dozentinnen und Dozenten in der ersten Vorlesungsstunde des Semesters. Studierenden, die ohne Berechtigung an Lehrveranstaltungen der UNIcert® Stufe I oder Stufe Basis teilnehmen, wird die Note nachträglich aberkannt. Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an den einzelnen Fremdsprachen-Lehrverantaltungen finden Sie weitere Informationen unter UNIcert®. |
Kontakt
Studium Generale / AW Sekretariat
T +49 89 1265 -4301 / -4303 / -4307
Mo - Do
Fr
09:30-15:30 Uhr
09:30-13:30 Uhr