Bachelor Internationales Projektmanagement - Studierende
Internationale Projekte finden in vielen Unternehmen und Branchen statt: Hier kommen Projektmanager:innen zum Einsatz, die stets den Überblick behalten und von A bis Z erfolgreich durch das Projekt führen können. Das berufsbegleitende Studium „Internationales Projektmanagement“ vermittelt Ihnen im Austausch mit Lehrenden aus Wissenschaft und Praxis hierfür das nötige Handwerkszeug.
Rund um das Studium
Herzlich Willkommen an der Fakultät 13!
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, stellen wir folgende Dokumente zur Verfügung:
- Guide für Erstsemester
- Bitte aktuelles Vorlesungsverzeichnis oben beachten!
Modulpläne ab WiSe 23/24
Vertiefungen:
Modulpläne ab WiSe 20/21
Vertiefungen:
Studienpläne
Anhang Prüfungsformänderungen SoSe 2020
Anhang Prüfungsformänderungen WiSe 2020/2021
Modulhandbuch
Während Ihres Studiums müssen Sie eine zweite Fremdsprache belegen.
Dabei gilt:
- Spanisch als Fremdsprache für alle deutschen Muttersprachler:innen und alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. eine Ausbildung/Studium in Deutschland absolviert haben.
- Deutsch als Fremdsprache ist für alle anderen Studierenden vorgesehen.
Allgemein
Alle Studierende der HM sollen neben dem fachspezifischen Wissen zusätzlich auch kulturelle und internationale Kompetenzen sowie Schlüsselqualifikationen erwerben. Hierzu dienen die Wissenschaftlichen Wahlfächer (AW). Sie können nur solche Vorlesungen besuchen, die nicht als Pflichtmodule in Ihrem Studium vorgesehen sind.Im IPM-Studium müssen Sie zwei AW-Fächer absolvieren.
Belegung
Um sich für die AW-Fächer anzumelden, gehen Sie auf PRIMUSS
. Die Wahl des AW-Faches erfolgt durch eine Prioritätenliste. Bei großer Nachfrage gibt es ein Losverfahren. Wenn Sie im ersten Losverfahren nicht Ihren Wunschplatz bekommen, können Sie an einem zweiten Losverfahren teilnehmen. Sollte das auch nicht klappen, können Sie immer noch zur manuellen Nach- und Umbelegung gehen (mit dem Studierendenausweis in der FK13)
Achten Sie bitte auf die Fristen der FK13
für die Losverfahren I und II.
Weiter Informationen finden Sie unter:
Fristen und Termine
Wann startet oder endet das Semester? Wann ist die Prüfungszeit? Das alles erfahren Sie unter Fristen und Termine der Hochschule München.
Rückmeldung
Um ein Semester weiterzurücken, müssen Sie sich rückmelden. Dafür zahlen Sie die Studiengebühren für das kommende Semester und den Semesterbeitrag. Diesen können Sie entweder direkt oder durch ein Lastschriftverfahren über PRIMUSS überweisen.
Planung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine zeitintensive Arbeit. Daher empfehlen wir Ihnen frühzeitig zu planen (1 Jahr im Voraus).
Ganz wichtig: Besprechen Sie bitte den von Ihnen angestrebten Abgabetermin schon bei der Planung sowie alles rund um das Kolloquium mit Ihrem:Ihrer Betreuer:in.
Anmeldung
Sie geben folgende Dokumente im IPM-Büro ab:
- Das ausgefüllte Anmeldeformular inkl. der Unterschrift vom:von der Betreuer:in
- Der Nachweis der 170 ECTS (z. B. Notenblatt)
Abgabe
- Zwei gebundene Exemplare der Bachelorarbeit
- Digitale Version der Bachelorarbeit
- Formular zur Abgabe der Bacheloarbeit
Exmatrikulation
Wenn Sie bis zum Semesterende exmatrikuliert sein möchten, muss Ihre Abschlussarbeit bis zum 13.03. bzw. 29.09. durch Ihre:n Betreuer:in bewertet und durch den:die Prüfungskommissionsvorsitzende:n gegengezeichnet werden.
Aufgrund der vorangehenden vorlesungsfreien Zeit ist davon auszugehen, dass für die Bewertung und Unterzeichnung mehr Zeit benötigt wird.
Eine Rückmeldung ist zwingend, wenn das Feststellungsdatum (Datum der Unterschrift der:des Prüfungskommissionsvorsitzenden) der Bachelorarbeit in das neue Semester fällt.
Formulare
Alle nötigen Formulare sowie ausreichende Informationen über Ihre Bachelorarbeit finden Sie im IPM-Moodleraum "IPM-Studienorganisation".
Online Plattformen
- PRIMUSS Studierendenportal
- Moodle Lernplattform
- nine Stundenplan von Modulen der Vertiefung BWL und Unternehmensführung ab 4. Semester
- OPAC Über das Internet zugänglicher Bibliothekskatalog
Anträge, Formulare und Bescheinigungen
Anträge können Sie über PRIMUSS stellen, in Fällen wie z.B.:
Besondere Situationen
Prüfungen
Mit der Kursanmeldung sind Sie nicht automatisch für Prüfungen angemeldet.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Bachelor-Studierende:r verpflichtet sind, sich während der Prüfungsanmeldungszeit zu allen regulären Studienfächern Ihres Semesters sowie ggf. zu Nachholprüfungen anzumelden.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über PRIMUSS
.
Beachten Sie bitte auf die Fristen und Termine
für die Anmeldung
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson des Bereiches Prüfung und Praktikum.
Sollten Sie Fristen haben und eine Prüfung aufgrund von Krankheit nicht mitschreiben können, ist ein qualifiziertes ärztliches Attest an Ihre:n Ansprechpartner:in in der Abteilung Prüfung und Praktikum zu senden.
Im Fall eine 2. Wiederholung ist ein qualifiziertes amtsärztliches Attest nötig, wenn Sie aufgrund von Krankheit die Prüfung nicht mitschreiben können.
Das qualifizierte amtsärztliche Attest muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der:die attestierende Arzt:Ärztin durchgeführt hat.
- Tag der Untersuchung
- Konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen und ihre Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit der:des Studierenden aus ärztlicher Sicht (keine Diagnose)
- Feststellung, ob und – wenn ja – für welchen Zeitraum Prüfungs(un)fähigkeit im medizinischen Sinne vorliegt oder vorgelegen hat.
HINWEIS: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist KEIN qualifiziertes ärztliches Attest und reicht somit nicht aus.
Wichtig: Anfallende Kosten für ärztliche / fach- und amtsärztliche Untersuchungen und Atteste werden durch die Hochschule München nicht übernommen.
Antrag auf Nachfrist:
Wenn Sie eine Prüfungsfrist nicht einhalten können, müssen Sie einen Antrag auf Nachfrist bei der:dem Prüfungskommissionsvorsitzenden stellen. Der formlose, schriftliche Antrag auf Nachfrist muss folgende Informationen enthalten:
- Ihren Namen
- Bitte um Nachfrist
- Name der betroffenen Prüfung(en), an der/denen Sie nicht teilnehmen konnten
- Datum der betroffenen Prüfung(en), an der/denen Sie nicht teilnehmen konnten
Im Falle einer Krankheit wird der Nachfristantrag zusammen mit dem qualifizierten ärztlichen Attest bei der Abteilung Prüfung und Praktikum eingereicht.
Ein Nichterscheinen zu einer angemeldeten Prüfung gilt als wirksamer Rücktritt (§9 Abs. 2 Satz 1 RaPO) nur wenn bei Ihnen keine Fristen betroffen sind. In diesem Fall wird die:der Studierende so gestellt, als ob er sich nicht zur Prüfung in diesem Fach gemeldet hätte.
Erste Wiederholungsprüfung
Jede Modul- oder Modulteilprüfung, die mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet wurde, kann einmal wiederholt werden.
Die Prüfung ist zum nächsten möglichen Prüfungstermin anzutreten. Bei IPM Modulen sowie bei Modulen der Vertiefungsrichtungen gilt für die erste Wiederholungsprüfung in der Regel eine Frist von sechs Monaten.
Beachten Sie allerdings, dass in manchen Modulen, deren Prüfungsform in der Regel eine schriftliche Ausfertigung ist, die Möglichkeit zur Wiederholung erst nach zwölf Monaten besteht.
Zweite Wiederholungsprüfung
Eine zweite Wiederholung einer mit der Note „nicht ausreichend“ abgelegten Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung ist höchstens fünfmal in der gesamten Studienzeit möglich.
Achtung:
Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen (Ausnahmen: Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit, eigener Krankheit oder Pflege einer:eines nahen Angehörigen).
Prüfungseinsicht
Die Noteneinsicht findet zu Semesterende (i.d.R. 31.07. und 14.02.) statt. Für die Module, die an der FK 13 angeboten werden, findet die Noteneinsicht am späten Nachmittag (i.d.R um 17:30) in den Räumen der Fakultät statt. Die Noteneinsicht in den Vertiefungsrichtungen finden an den anderen Fakultäten zu deren veröffentlichten Zeiten statt.
Einspruch zur Prüfungsbewertung
Wenn ein Gespräch mit der:dem Prüfer:in ergebnislos verläuft, kann ein schriftlicher Einspruch (keine E-Mail!) an die Hochschule München, Bereich Prüfung & Praktikum, gerichtet werden. Im Einspruch sollte sorgfältig begründet werden, warum die Prüfungsbewertung ungerecht ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Ablehnung des Einspruchs die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.

Anrechnung
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sowie Berufsausbildungen oder praktische berufliche Tätigkeiten angerechnet werden, sofern diese mit den Kompetenzen der Studienmodule gleichwertig sind.
Arten von Anrechnungen
Es gibt zwei Arten von Leistungen, die angerechnet werden können:
- Anrechnung hochschulischer Leistungen : Sie haben sie an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erlangt.
- Anrechnung außerhochschulischer Leistungen : Sie haben sie außerhalb des Hochschulbereichs erlangt, z. B. Berufserfahrungen.
Antragstellung
Die Antragsstellung erfolgt mindestens ein Semester vor der geplanten Belegung des Moduls, auf welches Kompetenzen angerechnet werden sollen.
Nur so wissen Sie rechtzeitig, ob eine Anrechnung möglich ist oder ob Sie das Modul belegen und die Prüfung ablegen sollten.
Achten Sie bitte drauf, dass die Vorlesungsfreie Zeit hierbei nicht berücksichtigt wird.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrages, sofern die Unterlagen vollständig sind. Falls noch Unterlagen nachzureichen sind, werden Sie darüber informiert. Es kann sein, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert.
Falls Sie bereits an einer deutschen oder ausländischen Hochschule studiert haben und dort Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese angerechnet werden, sofern diese hinsichtlich Breite (ECTS) und Tiefe (Inhalte und Kompetenzen) der vermittelten Kompetenzen gleichwertig sind.
Für eine Anrechnung hochschulischer Leistungen müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- sich ausführlich mit dem Modulhandbuch beschäftigen, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen.
Die Module, die Sie sich anrechnen lassen möchten, sollten gleichwertig zu den Modulen im Studiengang „Internationales Projektmanagement“ sein, für die Sie die Anrechnung beantragen, - den Antrag auf Anrechnung hochschulischer Leistung ausfüllen,
- alle Nachweise beilegen, die Ihre erworbenen Kompetenzen belegen (z. B. Transcript of records, Modulbeschreibungen, etc),
- die vollständigen Unterlagen (Antrag und Nachweise) im IPM-Büro T 3.011 abgeben oder per E-Mail an ipm@hm.edu schicken.
Anträge
Antrag auf Anrechnung hochschulischer Leistungen
Antrag auf Anrechnung von AW-Fächern
Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrages, sofern die Unterlagen vollständig sind. Falls noch Unterlagen nachzureichen sind, werden Sie darüber informiert. Es kann sein, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert.
Fall Sie bereits Berufserfahrungen im Bereich Internationales Projektmanagement haben, können Sie sich die Praxisphasen I und II anrechnen lassen oder Module, sofern diese die Anforderungen des Studiengangs erfüllen.
Für eine Anrechnung außerhochschulischer Leistungen müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- die Anforderungen an die Praxisphasen ausführlich lesen und überprüfen, ob Ihre Tätigkeiten im Projektmanagement und die dabei erworbenen Kompetenzen für eine Anrechnung ausreichend sind (im Fall von Anrechnung der Praxisphasen),
- sich ausführlich mit dem Modulhandbuch beschäftigen, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen.
Die Module, die Sie sich anrechnen lassen möchten, müssen gleichwertig zu den Modulen im Studiengang „Internationales Projektmanagement“ sein, für die Sie die Anrechnung beantragen (im Fall von Anrechnung von Modulen), - den Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistung ausfüllen,
- alle Nachweise beilegen, die Ihre erworbenen Kompetenzen belegen,
- die vollständigen Unterlagen (Antrag und Nachweise) im IPM-Büro T 3.011 abgeben oder per E-Mail an ipm@hm.edu schicken.
Anträge
Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrages, sofern die Unterlagen vollständig sind. Falls noch Unterlagen nachzureichen sind, werden Sie darüber informiert. Es kann sein, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert.
Es gibt Vor- und Nachteile einer Anrechnung, wenn diese positiv beschieden wird:
Vorteile
- Reduzierung des Lernpensums / der Studienbelastung
- Verringerung der Anzahl der Prüfungen pro Semester
- Vermeidung „doppelter“ Lernprozesse
- zeitliche Entlastung
- mehr Zeit für die verbleibenden Studienmodule
- mehr Zeit für das Schließen von Kenntnislücken
Nachteile
- Anrechnungen sind nicht widerrufbar
- Auswirkung auf die Notenberechnung: Unter Umständen kann aufgrund fehlender Vergleichbarkeit der Noten nur mit dem Prädikat „Mit Erfolg abgelegt“ angerechnet werden. Dies bedeutet, dass dieses Modul aufgrund der fehlenden Note später nicht in die Berechnung der Endnote mit eingehen wird.
Praxisphasen
Im Studiengang Internationales Projektmanagement sind 2 Praxisphasen von jeweils 10 Wochen à fünf Tage vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie insgesamt mindestens 20 Wochen praktische Erfahrung am Ende Ihres Studiums nachweisen müssen.
Dafür informieren Sie sich bitte rechtzeitig und ausführlich über die Anforderungen des Studiengangs Anforderungen an die Praxisphasen
Es ist Ihnen überlassen, ob Sie die Praxisphasen geteilt (jeweils 10 Wochen) oder zusammenhängend (insgesamt 20 Wochen) absolvieren.
Ob Sie Ihre Praxisphasen in einem Unternehmen, im sozialen Bereich, im öffentlichen Dienst, einer internationalen Organisation o.Ä. absolviert haben, spielt – sofern Sie die aufgelisteten Bereiche kennengelernt haben und nachweisen können – keine Rolle.
Die Anrechnung außerhochschulischer Leistungen ist möglich, sofern Tätigkeiten und Inhalte Ihrer Berufserfahrung mit den geforderten Tätigkeiten und Inhalten übereinstimmen.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Praxisphasen bis spätestens 8. Semester angerechnet werden sollen.
Um die Anrechnung Ihrer Praxiserfahrung zu beantragen, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
- Ausgefüllte Tätigkeitsübersicht
- Arbeitszeugnis
Wenden Sie sich bitte hierfür unbedingt an die Anrechnungsberatung , um sicherzustellen, dass die Inhalte Ihrer Praxiserfahrung voraussichtlich angerechnet werden können.
Wenn Sie Ihre Praxiserfahrung bis zum Ende des 8. Semesters nicht erworben haben, ist eine Anrechnung außerhochschulischer Leistungen für die Praxisphasen nicht mehr möglich. Ihre praktischen Tätigkeiten gelten dann als Pflichtpraktikum.
In diesem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:
Vor Antritt des Pflichtpraktikums
- Tätigkeitsplan
- Pflichtpraktikumsvertrag
Alle Vorlagen sind im IPM-Moodleraum zu finden
Nach Antritt des Pflichtpraktikums
- Tätigkeitsübersicht
- Praktikumszeugnis
- Praxisbericht (inkl. Deckblatt)
Alle Vorlagen sind im IPM-Moodleraum zu finden
Kontakt
Sekretariat IPM