Bachelor Internationales Projektmanagement - Studierende
Internationale Projekte finden in vielen Unternehmen und Branchen statt: Hier kommen Projektmanagerinnen und Projektmanager zum Einsatz, die stets den Überblick behalten und von A bis Z erfolgreich durch das Projekt führen können. Das berufsbegleitende Studium „Internationales Projektmanagement“ vermittelt Ihnen im Austausch mit Lehrenden aus Wissenschaft und Praxis hierfür das nötige Handwerkszeug.
Rund um das Studium
Herzlich Willkommen an der Fakultät 13!
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, stellen wir folgende Dokumente zur Verfügung:
- Guide für Erstsemester
- Bitte aktuelles Vorlesungsverzeichnis oben beachten!
PRIMUSS Online Services ist sehr wichtig für Ihr Studium. Sie nutzen es für folgende Services:
Immatrikulationsbescheinigung, Notenbekanntgabe, Studierendenausweis, Losen/Einschreiben (AW-Fächer), Prüfungsanmeldung, Notenblatt, Rückmeldung, Semester-Termine, Adressänderung
Modulpläne ab WiSe 23/24
Vertiefungen:
Modulpläne ab WiSe 20/21
Vertiefungen:
Studienpläne
Anhang Prüfungsformänderungen SoSe 2020
Anhang Prüfungsformänderungen WiSe 2020/2021
Modulhandbuch
Während Ihres Studiums müssen Sie eine zweite Fremdsprache belegen.
Dabei gilt:
- Spanisch als Fremdsprache für alle deutschen Muttersprachler:innen und alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. eine Ausbildung/Studium in Deutschland absolviert haben.
- Deutsch als Fremdsprache ist für alle anderen Studierenden vorgesehen.
Allgemein
Alle Studierende der HM sollen neben dem fachspezifischen Wissen zusätzlich auch kulturelle und internationale Kompetenzen sowie Schlüsselqualifikationen erwerben. Hierzu dienen die Wissenschaftlichen Wahlfächer (AW). Sie können nur solche Vorlesungen besuchen, die nicht als Pflichtmodule in Ihrem Studium vorgesehen sind.Im IPM-Studium müssen Sie zwei AW-Fächer absolvieren.
Belegung
Um sich für die AW-Fächer anzumelden, gehen Sie auf PRIMUSS
. Die Wahl des AW-Faches erfolgt durch eine Prioritätenliste. Bei großer Nachfrage gibt es ein Losverfahren. Wenn Sie im ersten Losverfahren nicht Ihren Wunschplatz bekommen, können Sie an einem zweiten Losverfahren teilnehmen. Sollte das auch nicht klappen, können Sie immer noch zur manuellen Nach- und Umbelegung gehen (mit dem Studierendenausweis in der FK13)
Achten Sie bitte auf die Fristen der FK13
für die Losverfahren I und II.
Weiter Informationen finden Sie unter:
Fristen und Termine
Wann startet oder endet das Semester? Wann ist die Prüfungszeit? Das alles erfahren Sie unter Fristen und Termine der Hochschule München.
Rückmeldung
Um ein Semester weiterzurücken, müssen Sie sich rückmelden. Dafür zahlen Sie die Studiengebühren für das kommende Semester und den Semesterbeitrag. Diesen können Sie entweder direkt oder durch ein Lastschriftverfahren über PRIMUSS überweisen.
Planung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine zeitintensive Arbeit. Daher empfehlen wir Ihnen frühzeitig zu planen (1 Jahr im Voraus).
Ganz wichtig: Besprechen Sie bitte den von Ihnen angestrebten Abgabetermin schon bei der Planung sowie alles rund um das Kolloquium mit Ihrem:Ihrer Betreuer:in.
Anmeldung
Sie geben folgende Dokumente im IPM-Büro ab:
- Das ausgefüllte Anmeldeformular inkl. der Unterschrift vom:von der Betreuer:in
- Der Nachweis der 170 ECTS (z. B. Notenblatt)
Abgabe
- Zwei gebundene Exemplare der Bachelorarbeit
- Digitale Version der Bachelorarbeit
- Formular zur Abgabe der Bacheloarbeit
Exmatrikulation
Wenn Sie bis zum Semesterende exmatrikuliert sein möchten, muss Ihre Abschlussarbeit bis zum 13.03. bzw. 29.09. durch Ihre:n Betreuer:in bewertet und durch den:die Prüfungskommissionsvorsitzende:n gegengezeichnet werden.
Aufgrund der vorangehenden vorlesungsfreien Zeit ist davon auszugehen, dass für die Bewertung und Unterzeichnung mehr Zeit benötigt wird.
Eine Rückmeldung ist zwingend, wenn das Feststellungsdatum (Datum der Unterschrift der:des Prüfungskommissionsvorsitzenden) der Bachelorarbeit in das neue Semester fällt.
Formulare
Alle nötigen Formulare sowie ausreichende Informationen über Ihre Bachelorarbeit finden Sie im IPM-Moodleraum "IPM-Studienorganisation".
Online Plattformen
- PRIMUSS Studierendenportal
- Moodle Lernplattform
- nine Stundenplan von Modulen der Vertiefung BWL und Unternehmensführung ab 4. Semester
- OPAC Über das Internet zugänglicher Bibliothekskatalog
Anträge, Formulare und Bescheinigungen
Anträge können Sie über PRIMUSS stellen, in Fällen wie z.B.:
Besondere Situationen
Planung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine zeitintensive Arbeit. Daher empfehlen wir Ihnen frühzeitig zu planen (1 Jahr im Voraus).
Ganz wichtig: Besprechen Sie bitte den von Ihnen angestrebten Abgabetermin schon bei der Planung sowie alles rund um das Kolloquium mit Ihrem:Ihrer Betreuer:in.
Anmeldung
Sie geben folgende Dokumente im IPM-Büro ab:
- Das ausgefüllte Anmeldeformular inkl. der Unterschrift vom:von der Betreuer:in
- Der Nachweis der 170 ECTS (z. B. Notenblatt)
Abgabe
- Zwei gebundene Exemplare der Bachelorarbeit
- Digitale Version der Bachelorarbeit
- Formular zur Abgabe der Bacheloarbeit
Exmatrikulation
Wenn Sie bis zum Semesterende exmatrikuliert sein möchten, muss Ihre Abschlussarbeit bis zum 13.03. bzw. 29.09. durch Ihre:n Betreuer:in bewertet und durch den:die Prüfungskommissionsvorsitzende:n gegengezeichnet werden.
Aufgrund der vorangehenden vorlesungsfreien Zeit ist davon auszugehen, dass für die Bewertung und Unterzeichnung mehr Zeit benötigt wird.
Eine Rückmeldung ist zwingend, wenn das Feststellungsdatum (Datum der Unterschrift der:des Prüfungskommissionsvorsitzenden) der Bachelorarbeit in das neue Semester fällt.
Formulare
Alle nötigen Formulare sowie ausreichende Informationen über Ihre Bachelorarbeit finden Sie im IPM-Moodleraum "IPM-Studienorganisation".
Angebote des HM CAREER Center
Das CAREER Center der Studienberatung der Hochschule München bietet ein interessantes Programm, Beratungsmöglichkeiten und Infos zu Stipendien.
Studiengangsbeschreibung
Bezeichnung | Bachelor Internationales Projektmanagement |
Abschluss und Titel | Bachelor of Arts (B.A.) |
Dauer | 9 Semester + 2 Praxisphasen |
Umfang / ECTS | 210 ECTS |
Studienart | Berufsbegleitend |
Studienstart | Jährlich im Wintersemester |
Vertiefungsrichtungen (Modulpläne ab WS 2024/25) | |
Studienzeit | Abends (ab 17 Uhr) und an Wochenenden im Block von Freitag bis Sonntag Siehe z.B. Vorlesungsverzeichnis WiSe 23/24 |
Was bedeutet es, berufsbegleitend zu studieren?
- Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend abends (virtuell) ab 17:00 Uhr oder im Block am (verlängerten) Wochenende (von Freitag bis Sonntag ab 9:00 Uhr) in Präsenz statt. Sie können also neben dem Studium arbeiten.
- Sie müssen jedoch nicht arbeiten, um berufsbegleitend studieren zu können.
- Berufsbegleitende Studiengänge sind in Bayern kostenpflichtig (siehe bitte Infos unter Studiengebühren).
Hier finden Sie den Steckbrief zum Bachelor Internationales Projektmanagement
Der Studiengang "Internationales Projektmanagement“ ist kostenpflichtig.
Die Kosten richten sich nach der Vertiefungsrichtung:
- BWL und Unternehmensführung: 13.680 €
(9 Semesterraten zu je 1.520 €) - Kultur: 12.600 €
(9 Semesterraten zu je 1.400 €) - Wirtschaftspsychologie: 12.600 € (9 Semesterraten zu je 1.400 €)
- Wirtschaftsingenieurwesen: 14.760 € (9 Semesterraten zu je 1.640 €)
Die Gebühren werden jeweils zu Semesterbeginn fällig.
Grundsätzlich lassen sich hier zwei Fälle unterscheiden:
- Absetzung als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Diese Möglichkeit bietet sich grundsätzlich für Studierende in einem Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung. Pro Kalenderjahr können bis zu 6.000 EUR für z. B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, ein häusliches Arbeitszimmer, Zinsen für Ausbildungsdarlehen, etc. als Sonderausgaben abgesetzt werden. - Absetzung als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG
Diese Möglichkeit steht denjenigen unter Ihnen offen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder sich in einem Zweitstudium befinden. Werbungskosten können in voller Höhe und nicht an das Entstehungsjahr gebunden abgesetzt werden. D. h. auch wenn Sie nur wenig oder gar nicht verdienen, könnten Sie Werbungskosten ggf. als Verlustvortrag in ein neues Steuerjahr mitnehmen. Auch hier können Fahrtkosten, Studiengebühren, etc. abgesetzt werden.
Studienfinanzierung: Stipendien
Deutschlandstipendium
Aufstiegsstipendium
Oskar-Karl-Forster Büchergeldstipendium
Stipendiendatenbank myStipendium
Stipendiumplus
Des Weiteren könnten die Heinrich Böll Stiftung, die SWM Bildungsstiftung oder sbb Weiterbildungsstipendien in Frage kommen.
Weiter Informationen finden Sie unter Förderung & Finanzierung.
Das Studierendenwerk München bietet ein Beratungsnetzwerk bestehend aus Beratungsstellen zu verschiedensten Anliegen aller Studierenden nicht zuletzt der Studienfinanzierung. Nutzen Sie diese Angebote, die unter anderem auch durch Ihre Studentenwerksbeiträge finanziert werden.
- Allgemeine und Soziale Beratung
- Beratung für Studierende mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Krankheiten
- Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind
- Studienkreditberatung
- Stipendienberatung
- Rechtsberatung
- Psychotherapeutische und psychosoziale Beratungsstelle
Eine Förderung über das BAföG ist unseres Wissens nicht möglich.
Prüfungen
Mit der Kursanmeldung in Moodle sind Sie nicht automatisch für Prüfungen angemeldet.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Bachelor-Studierende:r verpflichtet sind, sich während des Prüfungsanmeldezeitraums zu allen regulären Studienfächern Ihres Semesters sowie ggf. zu Wiederholungsprüfungen anzumelden.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über PRIMUSS
Beachten Sie bitte auf die Fristen und Termine
für die Anmeldung
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson des Bereiches Prüfung und Praktikum oder an das IPM-Sekretariat.
Sollten Sie Fristen haben und eine Prüfung aufgrund von Krankheit nicht mitschreiben können, ist ein qualifiziertes ärztliches Attest an Ihre:n Ansprechpartner:in in der Abteilung Prüfung und Praktikum zu senden.
Im Fall eine 2. Wiederholung ist ein qualifiziertes amtsärztliches Attest nötig, wenn Sie aufgrund von Krankheit die Prüfung nicht mitschreiben können.
Das qualifizierte amtsärztliche Attest muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der:die attestierende Arzt:Ärztin durchgeführt hat.
- Tag der Untersuchung
- Konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen und ihre Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit der:des Studierenden aus ärztlicher Sicht (keine Diagnose)
- Feststellung, ob und – wenn ja – für welchen Zeitraum Prüfungs(un)fähigkeit im medizinischen Sinne vorliegt oder vorgelegen hat.
HINWEIS: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist KEIN qualifiziertes ärztliches Attest und reicht somit nicht aus.
Wichtig: Anfallende Kosten für ärztliche / fach- und amtsärztliche Untersuchungen und Atteste werden durch die Hochschule München nicht übernommen.
Antrag auf Nachfrist:
Können Sie eine Prüfungsfrist nicht einhalten, dann müssen Sie den "Antrag auf Nachfrist" in PRIMUSS stellen. Ihr Antrag geht dann im Prüfungsamt ein und wird zur Genehmigung an die IPM-Prüfungskommissionsvorsitzende weitergeleitet.
Valide Gründe für die Gewährung einer Nachfrist können Schwangerschaft, die Erziehung eines Kindes, Krankheit oder auch sonstige, individuelle Gründe sein. In PRIMUSS werden Sie aufgefordert, als Nachweis, je nach Grund, Ihren Mutterpass, die Geburtsurkunde des Kindes oder auch ein qualifiziertes ärtzliches Attest hochzuladen.
Was passiert, wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und nicht zur Prüfung erscheinen? Zunächst und generell: nichts! Eine Anmeldung verpflichtet nicht zur Teilnahme an einer Prüfung. Ein wirksamer Rücktritt von einer Prüfung liegt vor, wenn der Studierende zur Prüfung nicht erscheint.
ABER: Wenn bereits Fristen laufen, ist es nicht möglich, ohne Konsequenzen den Prüfungen fern zu bleiben.
Fristen beginnen zu laufen, wenn:
- Grundlagen- und Orientierungsprüfungen und Prüfungen zu Modulen im Rahmen der Vorrückensregelungen je nach gültiger Studien- und Prüfungsordnung nicht angetreten werden.
- wenn bereits eine Wiederholungsfrist auf eine nicht bestandene Prüfung läuft.
- wenn die Regelstudienzeit um mehr als zwei Fachsemester überschritten wurde und zum Studienabschluss noch relevante Module offen sind.
In all diesen Fällen würden Sie die Note 5 wegen Fristüberschreitung erhalten, falls Sie die Prüfung nicht antreten oder Sie sich gar nicht erst dafür anmelden!
Wenn Sie Fragen zu der für Sie gültigen Studien-und Prüfungsordnung und/oder zu Fristen haben, die bei Ihnen laufen, lassen sie sich im IPM-Büro oder im Prüfungsamt beraten.
Erste Wiederholungsprüfung
An der Hochschule München abgelegte, nicht bestandene Prüfungen müssen an der Hochschule München im selben Studiengang wiederholt werden. Jede im Erstversuch nicht bestandene Prüfung muss in der Regel im darauffolgenden Semester wiederholt werden, anderenfalls gilt sie als nicht bestanden.
Zweite Wiederholungsprüfung
Eine zweite Wiederholung einer mit der Note „nicht ausreichend“ abgelegten Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung ist höchstens fünfmal in der gesamten Studienzeit möglich.
Die zweite Wiederholungsprüfung muss in der Regel innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung angetreten werden.
Dritte Wiederholungsprüfung
In Bachelorstudiengängen kann eine einzige Prüfung ein drittes Mal wiederholt werden.
Die dritte Wiederholungsprüfung ist allerdings nur dann zulässig, wenn die/der Studierende bereits alle Module des Studiengangs außer der Bachelorarbeit und maximal dreier weiterer Module bestanden hat.
Achtung!
Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen (Ausnahmen: Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit, eigener Krankheit oder Pflege einer:eines nahen Angehörigen).
Prüfungseinsicht
Die Noteneinsicht findet zu Semesterende (i.d.R. 31.07. und 14.02.) statt. Für die Module, die an der FK 13 angeboten werden, findet die Noteneinsicht am späten Nachmittag (i.d.R um 17:30) in den Räumen der Fakultät statt. Die Noteneinsicht in den Vertiefungsrichtungen finden an den anderen Fakultäten zu deren veröffentlichten Zeiten statt.
Einspruch zur Prüfungsbewertung
Wenn ein Gespräch mit der:dem Prüfer:in ergebnislos verläuft, kann ein schriftlicher Einspruch (keine E-Mail!) an die Hochschule München, Bereich Prüfung & Praktikum, gerichtet werden. Im Einspruch sollte sorgfältig begründet werden, warum die Prüfungsbewertung ungerecht ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Ablehnung des Einspruchs die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.
Anrechnung
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen oder außerhochschulische Leistungen, wie z.B. Berufspraxis oder Berufsausbildungen, angerechnet werden.
Die HM informiert sehr ausführlich auf ihrer Website "Anrechnung von Studienleistungen" zum Thema und stellt auch einen Leitfaden zum Download bereit.
Hochschulische Leistungen
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium in Deutschland oder im Ausland erbrachte
- Studienzeiten,
- Studien- und Prüfungsleistungen,
auf IPM-Module angerechnet werden.
Diese dürfen keine wesentlichen Unterschiede auf das anzurechnende Modul aufweisen.
Außerhochschulische Kompetenzen
Es können außerhochschulische Kompetenzen, wie
- Berufsausbildungen,
- praktische berufliche Tätigkeiten
angerechnet werden. Diese müssen gleichwertig mit dem anzurechnenden Modul sein. Zudem dürfen die außerhochschulischen Kompetenzen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen.
Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag direkt im IPM-Büro per E-Mail (ipm[at]hm.edu).
Die Antragsstellung erfolgt mindestens ein Semester vor der geplanten Belegung des Moduls, auf welches Kompetenzen angerechnet werden sollen.
Nur so wissen Sie rechtzeitig, ob eine Anrechnung möglich ist oder ob Sie das Modul belegen und die Prüfung ablegen sollten.
Achten Sie bitte drauf, dass die vorlesungsfreie Zeit nicht berücksichtigt ist.
Welche Dokumente?
Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
- Notenbestätigungen
- Modulbeschreibungen
- Zeugnis einer Berufsausbildung oder Weiterbildung
- Praktikantenzeugnisse
Bearbeitungszeit
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, beträgt die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrags.
Für eine Anrechnung hochschulischer Leistungen befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
- Beschäftigen Sie sich ausführlich mit dem Modulhandbuch, so dass Sie eine gute Entscheidungsgrundlage dafür haben, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen.
Die Module, die Sie sich anrechnen lassen möchten, sollten gleichwertig zu den Modulen im Studiengang „Internationales Projektmanagement“ sein, für die Sie die Anrechnung beantragen. - Ausfüllen des Antrags auf Anrechnung hochschulischer Leistungen,
- Fügen Sie Nachweise bei, die Ihre erworbenen Kompetenzen belegen, wie Notenbestätigungen/Transcript of records, Modulbeschreibungen, Zeugnis einer Berufsausbildung oder Weiterbildung, Praktikantenzeugnisse, etc.
- Senden Sie Ihren vollständigen Antrag per E-Mail an ipm[at]hm.edu
Anträge
Fall Sie bereits Berufserfahrungen im Bereich Internationales Projektmanagement haben, können Sie sich die Praxisphasen I und II anrechnen lassen oder Module, sofern diese die Anforderungen des Studiengangs erfüllen.
Für eine Anrechnung außerhochschulischer Leistungen müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- die Anforderungen an die Praxisphasen ausführlich lesen und überprüfen, ob Ihre Tätigkeiten im Projektmanagement und die dabei erworbenen Kompetenzen für eine Anrechnung ausreichend sind (im Fall von Anrechnung der Praxisphasen),
- sich ausführlich mit dem Modulhandbuch beschäftigen, sodass Sie auswählen können, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen.
Die Module, die Sie sich anrechnen lassen möchten, müssen gleichwertig zu den Modulen im Studiengang „Internationales Projektmanagement“ sein, für die Sie die Anrechnung beantragen (im Fall von Anrechnung von Modulen), - den Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistung ausfüllen,
- alle Nachweise beilegen, die Ihre erworbenen Kompetenzen belegen,
- die vollständigen Unterlagen (Antrag und Nachweise) im IPM-Büro T 3.011 abgeben oder per E-Mail an ipm@hm.edu schicken.
Anträge
Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrages, sofern die Unterlagen vollständig sind. Falls noch Unterlagen nachzureichen sind, werden Sie darüber informiert. Es kann sein, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert.
Es gibt Vor- und Nachteile einer Anrechnung, wenn diese positiv beschieden wird:
Vorteile
- Reduzierung des Lernpensums / der Studienbelastung
- Verringerung der Anzahl der Prüfungen pro Semester
- Vermeidung „doppelter“ Lernprozesse
- zeitliche Entlastung
- mehr Zeit für die verbleibenden Studienmodule
- mehr Zeit für das Schließen von Kenntnislücken
- Verringerung der Studiendauer
Nachteile
- Gefährdung des Studienerfolgs
Trotz gewisser Vorkenntnisse kann es sinnvoll sein, ein Modul zu belegen, um Ihr Wissen aufzufrischen, zu vertiefen und unter akademischem Blickwinkel neu zu betrachten. - Auswirkung auf die Notenberechnung: Verschlechterung der Gesamtnote
Unter Umständen kann aufgrund fehlender Vergleichbarkeit der Noten nur mit dem Prädikat „Mit Erfolg abgelegt“ angerechnet werden. Dies bedeutet, dass dieses Modul aufgrund der fehlenden Note später nicht in die Berechnung der Endnote mit eingehen wird.
Praxisphasen
Im Studiengang Internationales Projektmanagement sind 2 Praxisphasen von jeweils 10 Vollzeitwochen à fünf Tage vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie insgesamt mindestens 20 Vollzeitwochen praktische Erfahrung bis zum Ende Ihres Studiums nachweisen müssen. Ausführliche Informationen zum Thema Praxisphasen finden Sie in den Dokumenten Information zu den Praxisphasen und Anforderungen an die Praxisphasen.
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Praxisphasen geteilt (jeweils 10 Vollzeitwochen) oder zusammenhängend (insgesamt 20 Vollzeitwochen) absolvieren möchten.
Die Anrechnung Ihrer Berufspraxis aus dem Bereich internationales Projektmanagement ist möglich, insofern Tätigkeiten und Inhalte Ihrer Berufstätigkeit mit den geforderten Tätigkeiten und Inhalten übereinstimmen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung bis spätestens zum Ende des 8. Semesters in PRIMUSS.
Wenden Sie sich bitte jederzeit an die Anrechnungsberatung, wenn Sie Fragen zu diesem Prozess oder Schwierigkeiten haben.
Die Antragstellung der Anrechnung Ihrer Praxiserfahrung auf die Module "Praxisphase I" und "Praxisphase II" im IPM Studiengang erfolgt über PRIMUSS. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die folgenden drei Dokumente bei:
- Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
- Ausgefüllte Tätigkeitsübersicht
- Arbeitszeugnis
Wenn Sie Ihre Praxiserfahrung bis zum Ende des 8. Semesters nicht erworben haben, ist eine Anrechnug Ihrer Berufspraxis auf die Module "Praxisphase 1"und "Praxisphase II" nicht mehr möglich. Im Studienplan ist dann ab dem 9. Semester ein Pflichtpraktikum vorgesehen.
In diesem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:
Vor Antritt des Pflichtpraktikums
- Tätigkeitsplan
- Pflichtpraktikumsvertrag
Alle Vorlagen sind im IPM-Moodleraum zu finden
Nach Antritt des Pflichtpraktikums
- Tätigkeitsübersicht
- Praktikumszeugnis
- Praxisbericht (inkl. Deckblatt)
Alle Vorlagen sind im IPM-Moodleraum zu finden