Bachelor Internationales Projektmanagement - Studierende
Internationale Projekte finden in vielen Unternehmen und Branchen statt: Hier kommen Projektmanagerinnen und Projektmanager zum Einsatz, die stets den Überblick behalten und von A bis Z erfolgreich durch das Projekt führen können. Das berufsbegleitende Studium „Internationales Projektmanagement“ vermittelt Ihnen im Austausch mit Lehrenden aus Wissenschaft und Praxis hierfür das nötige Handwerkszeug.
Rund um das Studium
PRIMUSS Online Services ist sehr wichtig für Ihr Studium. Sie nutzen es für folgende Services:
Immatrikulationsbescheinigung, Notenbekanntgabe, Studierendenausweis, Losen/Einschreiben (AW-Fächer), Prüfungsanmeldung, Notenblatt, Rückmeldung, Semester-Termine, Adressänderung
Modulpläne ab WiSe 23/24
Vertiefungen:
Modulpläne ab WiSe 20/21
Vertiefungen:
Studienpläne
Anhang Prüfungsformänderungen SoSe 2020
Anhang Prüfungsformänderungen WiSe 2020/2021
Modulhandbuch
Während Ihres Studiums müssen Sie eine zweite Fremdsprache belegen.
Dabei gilt:
- Spanisch als Fremdsprache für alle deutschen Muttersprachlerinnen und Muttersprachler und alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. eine Ausbildung/Studium in Deutschland absolviert haben.
- Deutsch als Fremdsprache ist für alle anderen Studierenden vorgesehen.
Allgemein
Alle Studierende der HM sollen neben dem fachspezifischen Wissen zusätzlich auch kulturelle und internationale Kompetenzen sowie Schlüsselqualifikationen erwerben. Hierzu dienen die Wissenschaftlichen Wahlfächer (AW). Sie können nur solche Vorlesungen besuchen, die nicht als Pflichtmodule in Ihrem Studium vorgesehen sind.Im IPM-Studium müssen Sie zwei AW-Fächer im Rahmen des Allgemeinwissenschaftlichen Moduls absolvieren, welches in Ihrem Modulplan im 8. Semester vorgesehen ist.
Belegung
Um sich für die AW-Fächer anzumelden, gehen Sie auf PRIMUSS
. Die Wahl des AW-Faches erfolgt durch eine Prioritätenliste. Bei großer Nachfrage gibt es ein Losverfahren. Wenn Sie im ersten Losverfahren nicht Ihren Wunschplatz bekommen, können Sie an einem zweiten Losverfahren teilnehmen. Sollte das auch nicht klappen, können Sie immer noch zur manuellen Nach- und Umbelegung gehen (mit dem Studierendenausweis in der FK13)
Achten Sie bitte auf die Fristen der FK13
für die Losverfahren I und II.
Weiter Informationen finden Sie unter:
Fristen und Termine
Wann startet oder endet das Semester? Wann ist die Prüfungszeit? Das alles erfahren Sie unter Fristen und Termine der Hochschule München.
Rückmeldung
Um ein Semester weiterzurücken, müssen Sie sich rückmelden. Dafür zahlen Sie die Studiengebühren für das kommende Semester und den Semesterbeitrag. Diesen können Sie entweder direkt oder durch ein Lastschriftverfahren über PRIMUSS überweisen.
Planung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit und recht zeitintensiv. Daher empfehlen wir Ihnen, frühzeitig mit den Planungen zu beginnen, am besten ein Jahr im Voraus.
Informationen und Formulare
Alle wichtigen Informationen finden Sie übersichtlich und gut aufbereitet in unserer Informationsbroschüre. Die Info-Broschüre, Formulare sowie eine Video-Präsentation zur Bachelorarbeit finden Sie im IPM-Moodlekurs.
Abschlussarbeitstraining
Die HM-Bibliothek bietet im kommenden Wintersemester 2024/25 eine Reihe guter Angebote für Sie an, um Ihnen das Schreiben Ihrer Bachelorarbeit (oder auch einer Seminararbeit) zu erleichtern:
- Tipps und Tricks für die Bachelorarbeit
- Fit für die Schreibphase
- Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten
- Textanalyse
- Textgestaltung mit LaTeX
- Literaturverwaltung mit Zotero
Alle Infos zum Veranstaltungsangebot (Zeiten, Anmeldung, Präsenz oder Online, etc.) finden Sie im Flyer.
Online Plattformen
- PRIMUSS Studierendenportal
- Moodle Lernplattform
- nine Stundenplan von Modulen der Vertiefung BWL und Unternehmensführung ab 4. Semester
- OPAC Über das Internet zugänglicher Bibliothekskatalog
Anträge, Formulare und Bescheinigungen
Anträge können Sie über PRIMUSS stellen, in Fällen wie z.B.:
Besondere Situationen
Ihre Abschlussdokumente von der HM
Nach Feststellung Ihrer letzten Studienleistung wird automatisch der Druck der Abschlussunterlagen angestoßen. Sobald Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt wurden, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Ein Teil der Abschlussdokumente
- Studienverlaufsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung und
- Diploma Supplement
Bitte beachten Sie: Der Zugriff auf die Onlinedienste wie das PRIMUSS-Portal ist nur bis 8 Wochen nach Ablauf des Semesters möglich. Danach haben Sie keinen Zugriff mehr. Speichern Sie daher alle Dokumente rechtzeitig ab oder/und drucken Sie diese aus. Bitte bewahren Sie die Dokumente sorgfältig auf, da Sie diese evtl. noch bei anderen Institutionen vorzeigen müssen.
Die restlichen Abschlussdokumente
- Urkunde
- Abschlusszeugnis
Ingeborg Vogl
Raum: G 2.01b (Lothstraße 34)
T +49 89 1265-1223
F +49 89 1265-1111
E-Mail
HORST HochschulORganisations- und StudienverlaufsTool
HORST bietet Ihnen einen einfachen und übersichtlichen Zugang zu Ihren Noten, Ihrem bisherigen und kommenden Studienverlauf und unterstützt Sie bie der Interpretation der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
Tutorials helfen Ihnen dabei, sich schnell in der Software zurechtzufinden.
Unter "Skills for your future" finden sie digitale Selbstlerneinheiten, die Sie fit für das Lernen in unserer schnellebigen digitalen Welt machen sollen.
CAREER Center - vom Studium in den Beruf
Das CAREER Center der Hochschule München hilft Ihnen beim Berufseinstieg und dabei, sich professioneller für die Zukunft aufzustellen. Es bietet ein breites Spektrum verschiedenster Weiterbildungsmöglichkeiten an: ob Workshops, Zertifikatskurse, Bewerbungsberatung oder Berufscoaching.
Studiengangsbeschreibung
Bezeichnung | Bachelor Internationales Projektmanagement |
Abschluss und Titel | Bachelor of Arts (B.A.) |
Dauer | 9 Semester + 2 Praxisphasen |
Umfang / ECTS | 210 ECTS |
Studienart | Berufsbegleitend |
Studienstart | Jährlich im Wintersemester |
Vertiefungsrichtungen (Modulpläne ab WS 2024/25) | |
Studienzeit | Abends (ab 17 Uhr) und an Wochenenden im Block von Freitag bis Sonntag. |
Was bedeutet es, berufsbegleitend zu studieren?
- Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend abends (virtuell) ab 17:00 Uhr oder im Block am (verlängerten) Wochenende (von Freitag bis Sonntag ab 9:00 Uhr) in Präsenz statt. Sie können also neben dem Studium arbeiten.
- Sie müssen jedoch nicht arbeiten, um berufsbegleitend studieren zu können.
- Berufsbegleitende Studiengänge sind in Bayern kostenpflichtig (siehe bitte Infos unter Studiengebühren).
Hier finden Sie den Steckbrief zum Bachelor Internationales Projektmanagement
Der Studiengang "Internationales Projektmanagement“ ist kostenpflichtig.
Die Kosten richten sich nach der Vertiefungsrichtung:
- BWL und Unternehmensführung: 13.680 €
(9 Semesterraten zu je 1.520 €) - Kultur: 12.600 €
(9 Semesterraten zu je 1.400 €) - Wirtschaftspsychologie: 12.600 € (9 Semesterraten zu je 1.400 €)
- Wirtschaftsingenieurwesen: 14.760 € (9 Semesterraten zu je 1.640 €)
Die Gebühren werden jeweils zu Semesterbeginn fällig.
Grundsätzlich lassen sich hier zwei Fälle unterscheiden:
- Absetzung als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Diese Möglichkeit bietet sich grundsätzlich für Studierende in einem Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung. Pro Kalenderjahr können bis zu 6.000 EUR für z. B. Studiengebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, ein häusliches Arbeitszimmer, Zinsen für Ausbildungsdarlehen, etc. als Sonderausgaben abgesetzt werden. - Absetzung als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG
Diese Möglichkeit steht denjenigen unter Ihnen offen, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder sich in einem Zweitstudium befinden. Werbungskosten können in voller Höhe und nicht an das Entstehungsjahr gebunden abgesetzt werden. D. h. auch wenn Sie nur wenig oder gar nicht verdienen, könnten Sie Werbungskosten ggf. als Verlustvortrag in ein neues Steuerjahr mitnehmen. Auch hier können Fahrtkosten, Studiengebühren, etc. abgesetzt werden.
Studienfinanzierung: Stipendien
- Deutschlandstipendium
- Aufstiegsstipendium
- Oskar-Karl-Forster Büchergeldstipendium
- Stipendiendatenbank myStipendium
- Stipendiumplus
- Des Weiteren könnten die Heinrich Böll Stiftung, die SWM Bildungsstiftung oder sbb Weiterbildungsstipendien in Frage kommen.
Weiter Informationen finden Sie unter Förderung & Finanzierung.
Das Studierendenwerk München bietet ein Beratungsnetzwerk bestehend aus Beratungsstellen zu verschiedensten Anliegen aller Studierenden nicht zuletzt der Studienfinanzierung. Nutzen Sie diese Angebote, die unter anderem auch durch Ihre Studentenwerksbeiträge finanziert werden. Den Flyer mit Adresse und Kontakten finden Sie hier zum Download.
- Allgemeine und Soziale Beratung
- Beratung für Studierende mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Krankheiten
- Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind
- Studienkreditberatung
- Stipendienberatung
- Rechtsberatung
- Psychotherapeutische und psychosoziale Beratungsstelle
Eine Förderung über das BAföG ist unseres Wissens nicht möglich.
Prüfungen
Mit der Kursanmeldung in Moodle sind Sie nicht automatisch für Prüfungen angemeldet.
Die Prüfungsanmeldung für die Module, in denen Sie in aktuellen Semester eine Prüfung (schriftlich, mündlich, Modularbeit, praktische Prüfung, Wiedreholungsprüfungen,...) ablegen möchten, erfolgt während des offiziellen Prüfungsanmeldezeitraums.
Beachten Sie bitte auf die Fristen und Termine
für die Anmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über PRIMUSS
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte jederzeit an Ihre Ansprechperson im Bereich Prüfung und Praktikum oder an das IPM-Sekretariat.
Beachten Sie hierbei die ausführliche Anleitung und Antwort auf die Frage "Krankheitsfall im Prüfungszeitraum" auf der FAQ-Website des Bereichs Prüfung und Praktikum.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte sehr zeitnah das Prüfungsamt oder das IPM-Büro.
Antrag auf Nachfrist:
Können Sie eine Prüfungsfrist nicht einhalten, dann müssen Sie auch einen "Antrag auf Nachfrist" in PRIMUSS stellen. Ihr Antrag geht dann im Prüfungsamt ein und wird zur Genehmigung an die IPM-Prüfungskommission weitergeleitet.
Prüfungsrechtlich-relevante Gründe für die Gewährung einer Nachfrist sind z.B. Schwangerschaft, die Erziehung eines Kindes, Krankheit oder auch eine aktuelle Überbelastung in der Berufstätigkeit. In PRIMUSS werden Sie aufgefordert, Ihrem Antrag auf Nachfrist entsprechende Nachweis beizufügen, z.B. Ihren Mutterpass, die Geburtsurkunde des Kindes, ein qualifiziertes ärtzliches Attest oder eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die aktuellen besonderen Belastungen.
Was passiert, wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und nicht zur Prüfung erscheinen? Zunächst und generell: nichts! Eine Anmeldung verpflichtet nicht zur Teilnahme an einer Prüfung. Ein wirksamer Rücktritt von einer Prüfung liegt vor, wenn der Studierende zur Prüfung nicht erscheint.
ABER: Wenn bereits Fristen laufen, ist es nicht möglich, ohne Konsequenzen den Prüfungen fern zu bleiben.
Fristen beginnen zu laufen, wenn:
- Grundlagen- und Orientierungsprüfungen und Prüfungen zu Modulen im Rahmen der Vorrückensregelungen je nach gültiger Studien- und Prüfungsordnung nicht angetreten werden.
- wenn bereits eine Wiederholungsfrist auf eine nicht bestandene Prüfung läuft.
- wenn die Regelstudienzeit um mehr als zwei Fachsemester überschritten wurde und zum Studienabschluss noch relevante Module offen sind.
In all diesen Fällen würden Sie die Note 5 wegen Fristüberschreitung erhalten, falls Sie die Prüfung nicht antreten oder Sie sich gar nicht erst dafür anmelden!
Wenn Sie Fragen zu der für Sie gültigen Studien-und Prüfungsordnung und/oder zu Fristen haben, die bei Ihnen laufen, lassen sie sich im IPM-Büro oder im Prüfungsamt beraten.
Erste Wiederholungsprüfung
An der Hochschule München abgelegte, nicht bestandene Prüfungen müssen an der Hochschule München im selben Studiengang wiederholt werden. Jede im Erstversuch nicht bestandene Prüfung muss in der Regel im darauffolgenden Semester wiederholt werden, anderenfalls gilt sie als nicht bestanden.
Zweite Wiederholungsprüfung
Eine zweite Wiederholung einer mit der Note „nicht ausreichend“ abgelegten Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung ist höchstens fünfmal in der gesamten Studienzeit möglich.
Die zweite Wiederholungsprüfung muss in der Regel innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung angetreten werden.
Dritte Wiederholungsprüfung
In Bachelorstudiengängen kann eine einzige Prüfung ein drittes Mal wiederholt werden.
Die dritte Wiederholungsprüfung ist allerdings nur dann zulässig, wenn die/der Studierende bereits alle Module des Studiengangs außer der Bachelorarbeit und maximal dreier weiterer Module bestanden hat.
Achtung!
Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht unterbrochen (Ausnahmen: Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit, eigener Krankheit oder Pflege einer/eines nahen Angehörigen).
IPM Prüfungsplan Sommersemester 2024
Notenbekanntgabe
Die Notenbekanntgabe in PRIMUSS für alle Prüfungen, für die Sie sich in diesem Semester in PRIMUSS regulär angemeldet haben, findet im Sommersemester 2024 am Mi, 31.07.2024, statt.
Prüfungseinsicht
Der Termin zur Einsichtnahme in die benoteten Prüfungsleistungen bei den Prüferinnen und Prüfern wird vom zentralen Prüfungsausschuss festgelegt. Studierende haben das Recht zur Einsichtnahme bei der Prüferin/beim Prüfer gemäß ASPO §33.
Der Termin zur Einsichtnahme in die benoteten Leistungsnachweise findet im Sommersemester 2024 am Mittwoch, den 31.07.2024, in Präsenz oder online bei den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern statt. Die genaue Zeit zur Einsichtnahme wird von den jeweiligen Prüferinnen/Prüfern in Eigenregie koordiniert und an die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer kommuniziert und bekannt gemacht. Die Bekanntgabe des genauen Termins erfolgt in der Regel im jeweiligen Moodlekurs oder per E-Mail.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme muss zwingend am 31.07.2024 angeboten werden. Ein Ausweichtermin ist vom Prüfungsausschuss in diesem Semester nicht vorgesehen.
Einspruch zur Prüfungsbewertung
Wenn ein Gespräch mit der Prüferin/mit dem Prüfer ergebnislos verläuft, kann ein schriftlicher Einspruch an die Hochschule München, Bereich Prüfung & Praktikum, eingereicht werden. Ihr Einspruch sollte im Detail begründen, warum Sie die Prüfungsbewertung ablehnen.
Beachten Sie hierzu auch die Antwort auf die Frage "Wie kann ich gegen eine Benotung von Prüfungen vorgehen" auf der FAQ-Webseite des Bereichs Prüfung und Praktikum.
Anrechnung
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen oder außerhochschulische Leistungen, wie z.B. Berufspraxis oder Berufsausbildungen, angerechnet werden.
Die HM informiert sehr ausführlich auf ihrer Website "Anrechnung von Studienleistungen" zum Thema und stellt auch einen Leitfaden zum Download bereit.
Hochschulische Leistungen
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium in Deutschland oder im Ausland erbrachte
- Studienzeiten,
- Studien- und Prüfungsleistungen,
auf IPM-Module angerechnet werden.
Diese dürfen keine wesentlichen Unterschiede auf das anzurechnende Modul aufweisen.
Außerhochschulische Kompetenzen
Es können außerhochschulische Kompetenzen, wie
- Berufsausbildungen,
- praktische berufliche Tätigkeiten
angerechnet werden. Diese müssen gleichwertig mit dem anzurechnenden Modul sein. Zudem dürfen die außerhochschulischen Kompetenzen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen.
Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung direkt in PRIMUSS Online Services.
Die Antragsstellung erfolgt ein paar Monate vor der geplanten Belegung des Moduls, auf welches Kompetenzen angerechnet werden sollen.
Nur so wissen Sie rechtzeitig, ob eine Anrechnung möglich ist oder ob Sie das Modul belegen und die Prüfung ablegen sollten.
Welche Dokumente?
Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
- Notenbestätigungen
- Modulbeschreibungen
- Zeugnis einer Berufsausbildung oder Weiterbildung
- Praktikantenzeugnisse
Bearbeitungszeit
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, beträgt die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrags. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit sich auch verlängern.
Für eine Anrechnung hochschulischer Leistungen befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
- Beschäftigen Sie sich ausführlich mit dem Modulhandbuch, so dass Sie eine gute Entscheidungsgrundlage dafür haben, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen.
Die Module, die Sie sich anrechnen lassen möchten, sollten gleichwertig zu den Modulen im Studiengang „Internationales Projektmanagement“ sein, für die Sie die Anrechnung beantragen. - Ausfüllen des Antrags auf Anrechnung hochschulischer Leistungen,
- Fügen Sie Nachweise bei, die Ihre erworbenen Kompetenzen belegen, wie Notenbestätigungen/Transcript of records, Modulbeschreibungen, Zeugnis einer Berufsausbildung oder Weiterbildung, Praktikantenzeugnisse, etc.
- Stellen Sie Ihren Anrechnungsantrag in PRIMUSS Online Services.
Anträge
Anrechnung von Modulen
Auch außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen, wie z.B. Leistungen im Rahmen einer zu IPM fachlich verwandten Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder im Rahmen eines Sprachkurses, sind grundsätzlich anrechnungsfähig, insofern diese zu den Inhalten Ihrer IPM-Module gleichwertig sind.
Für eine Anrechnung außerhochschulischer Leistungen beachten Sie die folgenden Schritte:
- Machen Sie sich inhaltlich mit den IPM-Modulen vertraut und werfen Sie einen Blick in das Modulhandbuch, damit Sie einen Eindruck erhalten, für welche Module Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen können.
Ihre außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetezen und Leistungen müssen in Inhalt, Qualität, Umfang und Niveau in etwa gleichwertig zu dem IPM-Modul sein, auf das Sie aufrechnen lassen möchten. - Füllen Sie den Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistung aus,
- fügen Sie Ihrem Antrag alle Nachweise bei, die Ihre erworbenen Kompetenzen belegen, z.B. Zertifikate und Zeugnisse,
- senden Sie den vollständigen Antrag per E-Mail an IPM.
Anträge
Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
Die Bearbeitungszeit für eine Anrechnung beträgt circa 8 Wochen ab Einreichen des Anrechnungsantrags, vorausgesetzt, dass die Unterlagen vollständig sind. Falls noch Unterlagen nachzureichen sind, werden Sie darüber informiert. Es kann sein, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert.
Es gibt Vor- und Nachteile einer Anrechnung, wenn diese positiv beschieden wird:
Vorteile
- Reduzierung des Lernpensums / der Studienbelastung
- Verringerung der Anzahl der Prüfungen pro Semester
- Vermeidung „doppelter“ Lernprozesse
- zeitliche Entlastung, mehr Zeit für die verbleibenden Studienmodule
- mehr Zeit für das Schließen von Kenntnislücken
- eventuell Verringerung der Studiendauer
Nachteile
- Gefährdung des Studienerfolgs: Trotz gewisser Vorkenntnisse kann es sinnvoll sein, ein Modul zu belegen, um Ihr Wissen aufzufrischen, zu vertiefen und unter akademischem Blickwinkel neu zu betrachten.
- Auswirkung auf die Notenberechnung: Verschlechterung der Gesamtnote.
Unter Umständen kann aufgrund fehlender Vergleichbarkeit der Noten nur mit dem Prädikat „mit Erfolg abgelegt“ angerechnet werden. Dies bedeutet, dass dieses Modul aufgrund der fehlenden Note später nicht in die Berechnung der Endnote einfließen wird.
Praxisphase I und II
Im Studiengang Internationales Projektmanagement sind 2 Praxisphasen von jeweils 10 Vollzeitwochen à fünf Tage vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie insgesamt mindestens 20 Vollzeitwochen praktische Erfahrung bis zum Ende Ihres Studiums nachweisen müssen. Ausführliche Informationen zum Thema Praxisphasen finden Sie in den Dokumenten "Information zu den Praxisphasen" und "Anforderungen an die Praxisphasen" zum Download im IPM-Moodlekurs.
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die Praxisphasen geteilt (jeweils 10 Vollzeitwochen) oder zusammenhängend (insgesamt 20 Vollzeitwochen) absolvieren möchten.
Die Anrechnung Ihrer Berufspraxis aus dem Bereich internationales Projektmanagement ist möglich, insofern Tätigkeiten und Inhalte Ihrer Berufstätigkeit mit den geforderten Tätigkeiten und Inhalten übereinstimmen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung bis spätestens zum Ende des 8. Semesters in PRIMUSS.
Wenden Sie sich jederzeit an die Anrechnungsberatung, wenn Sie Fragen zu diesem Prozess oder Schwierigkeiten haben.
Die Antragstellung der Anrechnung Ihrer Praxiserfahrung auf die Module "Praxisphase I" und "Praxisphase II" im IPM Studiengang erfolgt über PRIMUSS. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die folgenden drei Dokumente bei:
- Antrag auf Anrechnung der Praxisphasen I und II
- Ausgefüllte Tätigkeitsübersicht (Download im IPM-Moodlekurs)
- Arbeits(zwischen)zeugnis
Wenn Sie Ihre Praxiserfahrung bis zum Ende des 8. Semesters nicht durch ein freiwilliges Praktikum oder durch relevante Berufstätigkeit nachgewiesen haben, ist eine Anrechnung auf die Module "Praxisphase I"und "Praxisphase II" nicht mehr möglich.
Im Modulplan ist dann ab dem 9. Semester ein Pflichtpraktikum vorgesehen.
Im Falle eines Pflichtpraktikums laden Sie bitte die folgenden Unterlagen in PRIMUSS hoch:
Vor Beginn des Pflichtpraktikums
- Tätigkeitsplan
- Praktikumsvertrag
Alle Vorlagen finden Sie im IPM-Moodleraum.
Nach Abschluss des Pflichtpraktikums
- Finale Tätigkeitsübersicht, vom Praktikumsgeber bestätigt
- Praktikumszeugnis
Alle Vorlagen finden Sie im IPM-Moodleraum.
Einige Impressionen unserer Alumni-Feier am 07. Juni 2024
Ansprechpartner
Studiengangsflyer
Hier finden Sie unseren Studiengangsflyer!
Zertifikatsflyer
Hier finden Sie unseren Zertifikatsflyer!