Fakultät für
Studium Generale
und Interdisziplinäre
Studien

Vier Studierende an Tafel stehend, sprechend und lachend

UNIcert®

Die Wichtigste zu UNIcert®

  • Die UNIcert®-Sprachausbildung ist auf hochschulrelevante und berufsbezogene Bedarfe der Studierenden ausgerichtet.
  • Sie befähigt, Studienaufenthalte, Praktika und berufliche Situationen im Ausland erfolgreich zu bewältigen.
  • Sie vermittelt interkulturelle Kompetenz, indem sie mit der Kultur des Zielsprachenlandes vertraut macht.
  • Sie fördert die Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit der Absolvent:innen auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt.

UNIcert® Basis

  • Befähigung von Informationsaustausch in routinemäßigen Situationen
  • Erwerb grundlegender, interkultureller Kompetenzen.

UNIcert® I

  • Erwerb solider Grundkenntnisse wie grammatischer Strukturen und eines soliden Wortschatzes
  • Das Zertifikat UNIcert® I bescheinigt ausbaufähige Grundkenntnisse zur Bewältigung ausgewählter allgemeinsprachlicher, berufs- und studienbezogener Situationen.

UNIcert® II

  • Erwerb fach-, berufs- und kulturspezifischer sprachlicher, sowie interkultureller Kompetenzen
  • Das in UNIcert® II erworbene Sprachniveau befähigt ein Praktikum oder ein Auslandssemester zu absolvieren.

UNIcert® III

  • Bewältigung der sprachlichen Anforderungen eines Studiums oder einer Arbeitsstelle in der Zielsprache
  • Anwendung eines umfangreichen Allgemein- und Fachwortschatz

  • in der Fremdsprache lesen, schreiben, zuhören, sprechen und verhandeln können
  • mit akademischen Arbeitsmethoden und sprachlichen Anforderungen im Berufsleben vertraut sind
  • zwischen Kulturen vermitteln können, weil sie mit der Kommunikationskultur des Ziellandes, den akademischen Umgangsformen und der Unternehmenskultur vertraut sind
  • problemlösungsorientiert arbeiten, Bereitschaft zur handlungsorientierten Teamarbeit mitbringen und offen für Andersartigkeit sind

  • Das Angebot richtet sich an alle eingeschriebenen Studierenden aller Fakultäten der Hochschule München.
  • Es sind grundsätzlich nur Lehrveranstaltungen zu belegen, die über der schulischen Vorbildung liegen.
  • Ausländische Studierende dürfen ihre Muttersprache bzw. Amtssprache ihres Herkunftslandes nur auf dem Niveau UNIcert® II belegen.
  • In Zweifelsfällen entscheiden die Dozent:innen in der ersten Vorlesungsstunde des Semesters.
  • Studierenden, die ohne Berechtigung an Lehrveranstaltungen der UNIcert® Stufe I oder Stufe Basis teilnehmen, wird die Note nachträglich aberkannt.
  • Die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) ist in allen UNIcert®-Lehrveranstaltungen erforderlich und ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen.
  • Für einige Studiengänge sind UNIcert®-Lehrveranstaltungen gesperrt. Sperrungen können Sie hier ersehen.

Schriftliche Prüfung (SP)

Mündliche Prüfung/ Kolloquium (MP)

  • Sobald Sie alle erforderlichen UNIcert®-Lehrveranstaltungen und die entsprechende mündliche Prüfung erfolgreich absolviert haben, beantragen Sie Ihr Zertifikat über PRIMUSS (Link).
    Bitte wählen Sie hierzu die Funktion Services > Anträge und Nachrichten > Antrag/Formular auswählen > Allgemeines
  • Das Zertifikat wird nach Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit zeitnah erstellt und steht Ihnen anschließend in PRIMUSS zum Download zur Verfügung.

UNIcert® Beauftragte

Prof. Dr. Maria Begona Prieto Peral Raum: T 4.006

T +49 89 1265-4340
F +49 89 1265-4302

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