Fakultät für
Studium Generale
und Interdisziplinäre
Studien

Bild der Fakultät 13, Studierende im T-Bau

FAQs

AW-Belegung

Wissenschaftliche Wahlfächer (AW):

Freiwillige Wissenschaftliche Wahlfächer (FAW):

  • Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen (freiwillig)
  • Allgemeinwisenschaften (Fakultät 13)

  • Für Ihr Semester ist laut Studien- und Prüfungsordnung noch kein Pflicht-AW-Fach vorgesehen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartner:innen im Sachgebiet Prüfung und Praktikum.
  • Für Ihren Studiengang gesperrte AW-Fächer erscheinen nicht in der Auswahlliste.
  • Wurden bereits zwei Wissenschaftliche Wahlfächer (AW) erfolgreich absolviert, können weitere nur freiwillig belegt werden.
  • Sie haben sich ein Fach, das Sie an einer anderen Hochschule oder in einem vorangegangenen Studiengang absolviert haben, anerkennen lassen und inklusive diesem die für Sie erforderlichen AW-Fächer bereits absolviert. Weitere Fächer können nur freiwillig belegt werden.
  • Falls Sie ein Wissenschaftliches Wahlfach (AW) in vergangenen Semestern belegt, die Prüfung aber nicht geschrieben haben (Nachholer) oder die Note 5 (Wiederholer) erhalten haben, erfolgt die Belegung über das Online-Formular.

  • Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen (freiwillig)
  • Allgemeinwissenschaften (Fakultät 13)
  • Bitte erstellen Sie einen Ausdruck und bewahren Sie diesen auf (Menüpunkt "PDF der Anmeldung")

Prüfungen

  • Wahlpflichtfächer aus anderen Studiengängen (freiwillig)
  • Allgemeinwissenschaften (Fakultät 13)

Nachholer:innen:

Wiederholer:innen:

Bei Nichtbestehen einer abgelegten Prüfung (Note: 5) muss diese im selben Fach wie folgt wiederholt werden:

  • Für diese erste Wiederholungsprüfung gilt eine Frist von sechs Monaten, d.h. die Prüfung ist zum nächstmöglichen Prüfungstermin anzutreten.
  • Zweite Wiederholungsprüfung: Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung angetreten werden.

Kontakt

Studium Generale / AW Sekretariat

T +49 89 1265 -4301 / -4303 / -4307

E-Mail

Mo - Do

Fr

09:30-15:30 Uhr

09:30-13:30 Uhr

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