Bewerbung und Zulassung
Das brauchen Sie für die Anmeldung zum Hochschulzertifikat.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Hochschulzertifikat Interkulturelle Kommunikation und Kooperation können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Abgeschlossenes Studium (mind. 6 theoretische Semester / 180 ECTS) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss
- Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit
- Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland: Nachweis guter Deutschkenntnisse: Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Nachweis durch anerkanntes Sprachzeugnis (DSH-2) oder deutschsprachige Ausbildung. Siehe FAQs des Zertifikats
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung ist online über unser Bewerbungsportal einzureichen, hierbei gelten die folgenden Fristen:
- bis zum 15. Januar für das anschließende Sommersemester
- bis zum 15. Juli für das anschließende Wintersemester
Für eine vollständige Bewerbung bitten wir um folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- Hochschulabschlusszeugnis (anerkannter Hochschulabschluss in Bayern) mit beglaubigter Kopie
- Nachweise über die Berufstätigkeit (z. B. Arbeitszeugnis, kurzes Schreiben vom Arbeitgeber)
- Bei Nicht-Muttersprachlerinnen und Nicht-Muttersprachlern: Deutsch-Nachweis über Sprachniveau C1 (GER)
Weitere Informationen zu den Nachweisen finden sie in den FAQs des Hochschulzertifikates.
Bitte beachten Sie - falls zutreffend - die allgemeinen Hinweise zu ausländischen Hochschulabschlusszeugnissen.
Für die Immatrikulation wird eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (anerkannter Hochschulabschluss in Bayern) benötigt. Bitte halten Sie diese bereit und schicken Sie uns diese auf Anforderung zu. Alternativ können Sie das Original-Zeugnis nach Terminvereinbarung in unserem Studiengangs-Sekretariat einsehen lassen.
Bitte beachten Sie:
Die Zulassung als Gaststudierende oder Gaststudierender an der Hochschule München muss für das Hochschulzertifikat für jedes Semester neu beantragt werden . Ein Wechsel bzw. Rücktritt ist nach erfolgter Bestätigung durch das Immatrikulationsamt nicht mehr möglich.
Studiengebühren
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Hochschulzertifikats wird eine Gebühr in Höhe von EUR 250,00 pro Lehrveranstaltung erhoben.
Hinzu kommen pro Semester die Semestergebühr mit dem Beitrag für das Studierendenwerk .
Weiterführende Informationen zu...
Beratung und Kontakt
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