Bewerbung und Zulassung
Das brauchen Sie für Ihre Bewerbung zum Masterstudium.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Kooperation können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Abgeschlossenes Studium (mind. 6 theoretische Semester / 180 ECTS) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss
- Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums
- Die ausreichende Beherrschung der beiden Lehrsprachen:
- Nachweis guter Englischkenntnisse: Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Nachweis durch anerkanntes Sprachzeugnis oder englischsprachige Ausbildung. Siehe FAQs des Studienganges
- Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland: Nachweis guter Deutschkenntnisse: Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Nachweis durch anerkanntes Sprachzeugnis (DSH-2) oder deutschsprachige Ausbildung. Siehe FAQs des Studienganges
- Absolvieren eines Bewerbungs- und Informationsgespräches
Bewerbungsverfahren
Das Studium beginnt immer zum Wintersemester.
Die Bewerbung ist vom 02. Mai bis 15. Juli 2024 über das Bewerbungsportal möglich.
Für eine vollständige Bewerbung bitten wir um folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Hochschulabschlusszeugnis (anerkannter Hochschulabschluss in Bayern)
- Nachweise über die Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss (z.B. Arbeitszeugnisse, kurzes Schreiben vom Arbeitgeber)
- Nachweis über gute Englischkenntnisse und für ausländische Studierende über ausreichend gute Deutschkenntnisse
Weitere Informationen zu den Nachweisen finden Sie in den FAQs des Studienganges.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zur Bewerbung . Hier finden Sie zudem - falls benötigt - die Hinweise zu ausländischen Hochschulabschlusszeugnissen.
Sofern Ihre Unterlagen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie Mitte Juli einen Termin für das Bewerbungs- und Informationsgespräch. Die Gespräche finden voraussichtlich Mitte bis Ende Juli 2024 statt.
Studiengebühren
Für die Teilnahme am fünfsemestrigen weiterbildenden Masterstudiengang wird eine Gebühr in Höhe von EUR 2.400,00 pro Semester erhoben. Details entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung auf der neuen Seite . Hinzu kommt pro Semester die Semestergebühr mit dem Beitrag für das Studierendenwerk .
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Studiengebühren in unseren FAQs.
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